Checkliste „Mikrohaus-Kauf“

Immer mehr Menschen haben die Nase gestrichen voll und wollen ihr großes Haus gegen ein kleines eintauschen. Jahrzehnte des Sammelns haben alle Zimmer überquillen lassen und jetzt muss ein Schlussstrich gezogen werden. Viele Kunden fragen uns genau in solch einer Phase, worauf sie denn beim Kauf eines Mini-Wohngebäudes ganz besonders achten sollen, – im Internet tummeln sich ja unzählige Glaubensrichtungen und Gerüchte.
Was sind die wirklich wichtigen Hard-Facts unabhängig von Farbe, Ausstattung oder Möblierung? Minihäuser sind zwar kein „Hexenwerk“ aber ganz so locker leicht, wie es einige übermotivierte Fans oder Mobilheim-Verkäufer es manchmal darstellen mögen, ist es dann doch nicht.

Grundsätzlich sollte zwischen einfachen Mobilheimen nach EH70-Standard, die nur als Wochenendhäuser auf Campingplätzen oder in Wochenendhaussiedlungen genutzt werden, und baugenehmigungsfähigen EH55-Wohnhäusern  unterschieden werden.. Von außen mögen viele Angebote sehr ähnlich aussehen aber der Teufel steckt wie so oft in den Details. Diesen Umstand berücksichtigt die nachfolgende Checkliste. Je mehr bereits der Hersteller an Bedingungen erfüllen kann, desto sorgloser kann es der Bauherr beim Kauf seines Minihauses angehen und desto vielfältiger kann er das Haus später nutzen, wenn vielleicht einmal ein reguläres Baugrundstück vorhanden sein sollte, oder man – wie in Corona-Zeiten ja leider massenhaft passiert – des Platzes verwiesen wurde, weil Wohnen eben auf dem Campingplatz bedauerlicherweise nicht zulässig ist.

Beachten Sie bitte auch unsere zweite „Checkliste Tiny House-Kauf“ für alle Mikrohäuser mit Straßenzulassung.

  Rolling Bungalow andere Anbieter
Genehmigungsfähig als Wohngebäude*)
– Baustatik eines in Deutschland zugelassenen Statikers
Erdbebenstatik für besondere Regionen in Deutschland
– Nachweis der Bauleitung nach Statik gebaut zu haben
– Baubeschreibung eines deutschen Lieferanten
Klassifizierung Schneelastzone
Klassifizierung Windlastzone
EH-55-Wärmeschutznachweis gem. GEG (vormals EnEV)
– Brandschutznachweis
– Schallschutznachweis
– Standfestigkeitsnachweis
– Anschlüsse an die öffentl. Versorgung
Flucht- und Rettungswegeplan f. gew. Nutzung
– Nachweise zur Betriebserlaubnis für die Feuerstätte
– Konformität zu Bebauungsplänen (u.a. Dachform, Fassade)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
 
Genehmigungsfähig als priv. o. gewerbl. Ferienhaus***)
   
EH55-Bungalow Spessart de Luxe 35/2
EH55-Bungalow Mecklenburg de Luxe 40/8/3
EH55-Bungalow Odenwald de Luxe 60/3
EH55-Tiny Hotel 48/2
ja
ja
ja
ja
 
Zulässig als Mobilheim gem. CPVOen**)
   
– EH70-Bungalow Vorpommern 40/8/2 (bis 40 m2)
– EH70-Bungalow Mecklenburg 40/8/3 (bis 40 m2)
– EH70-Bungalow Emsland 48/2 (bis 50 m2 u.a. NRW u. SH)
– EH70-Bungalow Schleswig 48/3 (bis 50 m2 u.a. NRW u. SH)
– EH70-Bungalow Sauerland 48/9/2 (bis 50 m2 u.a. NRW u. SH)
– EH70-Bungalow Eifel 48/9/3 (bis 50 m2 u.a. NRW u. SH)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
 
Verlegefähigkeit*)    
Sicherheits-Stahlrahmen inkl. Wände und Dach
– Abnehmbare lenkbare Achse für sicheren Transport
– Abnehmbare Kranhaken im Dach
ja
ja
ja
 
Nachhaltigkeit/Zukunftfähigkeit*)
– elektronisch gesteuerter Pelletofen (b.z. 100 % regenerative Energie)
– Luft-Wärmetauscher gg. Feuchtigkeit und Schimmel
– Anschlüsse für Solarthermieanlage (Heißwasser)
– Anschlüsse für Photovoltaik-Anlage (Solarstrom)
– Smarthomefähigkeit
ja
ja
ja
ja
ja
 
Sonderleistungen*)
regionale Servicepartner
voll funktionsfähige Muster-Wohnhäuser
Probewohnen im baugenehmigten Bungalow
– Anrechnung der Übernachtungskosten bei Kauf
ja
ja
ja
ja
 
Finanzierungsservice
– Hypothekendarlehen/Baufinanzierung
– Immobilien-Leasing
ja
ja
 
Versicherungsservice
– privat genutzter Bungalow
– gewerblich genutzter Bungalow
ja
ja
 
Grundstücksservice
– privat genutzte Grundstücke
– gewerblich genutzte Grundstücke
ja
ja
 
Bauantragsservice ja  
Bauleiterservice ja  

*) Leistungsmerkmale ggf. abhängig von der gewählten Ausstattung. Ausstattungsvarianten ggf. als aufpreispflichtige Sonderausstattung erhältlich
**) Die zulässigen Maße für Wochenendplätze auf Campingplätzen entnehmen Sie bitte der Campingplatzverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Campingplätze sind bundesweit als „Sondergebiete für die Freizeitgestaltung“ genehmigt und nicht für das dauerhafte Wohnen zugelassen. Reguläre Wohnhäuser bedürfen auch auf Campingplätzen einer offiziellen Baugenehmigung.
***) Siehe auch „Baugenehmigung für Wohngebäude“