Tiny Kate Energieeffizienz

Hanfblatt in einem Nutzhanffeld

Erstmals bieten wir bei unseren Tiny Katen unterschiedliche Dämmmaterialien an. Dies wird möglich, weil wir anders als bei unseren straßenzugelassenen Tiny Houses nicht auf das Gewicht achten müssen und anders als bei unseren Bungalows die neuen Tiny Katen komplett in Handwerksarbeit herstellen werden.

Wichtig ist lediglich, dass zuvor die gewünschte Nutzungsart festgelegt wird. Je höher die Anforderungen an das Gebäude sind, desto schärfer sind die baurechtlichen Bedingungen, die im Rahmen eines Bauantragsverfahrens erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere für den ökologisch-nachhaltigen Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG (vormals Energieeinsparverordnung EnEV). Dieser wird immer dann erforderlich, wenn ein Bauantrag für ein Ferienhaus, ein Wohngebäude oder ein gewerblich genutztes Gebäude gestellt werden soll. Dabei liegt der Primärenergiebedarf der Tiny Kate laut Wärmeschutznachweis bei sehr günstigen 55,3 kWh (m2a). Damit erfüllen wir den gesetzlich vorgegebenen Standard eines KfW-70-Energiesparhauses problemlos. Mit besonderen Maßnahmen bei der Dämmung und enerneuerbaren Energien können wir auf den förderfähigen KfW-55-Standard erfüllen.

Hingegen finden diese Bestimmungen für Gartenhäuser, die im eigenen Garten nur zum „Kaffeekränzchen“ genutzt werden, oder für einfache Wochenendhäuser (z.B. Mobilheime) keine Anwendung, so dass dafür faktisch die freie Auswahl der gewünschten Dämmung möglich ist. Allerdings dürfen weder Gartenhäuser noch Wochenendhäuser als Wohngebäude genutzt werden.

Geeignete Dämmungen in Bezug auf die Nutzungsart
  Gartenhaus
o.Wohnnutzung
Wochenendhaus
à la Mobilheim
permantes
Ferienhaus
Wohngebäude
Erstwohnsitz
gewerbliches Bürogebäude
Hanf
Schafwolle
Holzfaser
Seegras
Mineralwolle
PolyurethanPUR

Foto: © NicoLeHe/ pixelio