Tiny Houses unterliegen wir jedes andere Wohnhaus auch den baurechtlichen Vorschriften. Einer der wichtigsten Anforderungen an ein Gebäude ist die Berechnung der Windlast. Der Fachmann spricht in diesem Zusammenhang von der Ermittlung der Tragwerkssicherheit.
So dürfte es sicherlich auch für Laien ersichtlich sein, dass Bauwerke an der Nordseeküste aber auch in Teilen der Ostseeregion deutlich höheren Kräften ausgesetzt sind, als es in vielen Binnenregionen der Fall ist. Der Einfachheit halber ist Deutschland in Windlastzonen von 1 bis 4 eingeteilt, wobei die Zone 1 die schwächste und Zone 4 die stärkste ist.
Zur Veranschaulichung, welche Kräfte auf ein Haus wirken können, kann ein Vergleich zu den in der Seefahrt gängigen Windstärken bzw. Beaufort ganz hilfreich sein. Wenn in der Windzone 1 eine Windgeschwindigkeit bis zu 22,5 Meter/Sekunde als 81 km/h definiert ist, dann entspricht das 9 Beaufort bzw. 9 Windstärken – also Sturm. Die Windzone 4 bis 30,0 Meter/Sekunde bzw. 108 km/h entspricht dann schon 11 Beaufort – also organartiger Sturm. Zum Vergleich: Die Beaufort-Skala hört bei 12 Beaufort auf, was mehr als 118 km/h und damit Orkan bedeutet. Die Kräfte können also schon enorm einwirken.
Windzone | Windgeschwindigkeit m/sec | Geschwindigkeitsdruck kN/m2 |
1 | 22,5 | 0,32 |
2 | 25,0 | 0,39 |
3 | 27,5 | 0,47 |
4 | 30,0 | 0,56 |
Für ein mobiles Tiny House bedeutet das allerdings, dass es aus Sicherheitsgründen für alle Windlastzonen ausgelegt sein muss, weil es wenig sinnvoll erscheint, ein Tiny House nur für eine schwache Windzone zu dimensionieren. Sollte es nämlich später einmal in eine Zone mit höherer Windlast verlegt werden, kann es gefährlich werden oder die Baugenehmigung wird von vornherein verwehrt. Auch bei einem Weiterverkauf eines Tiny Houses kann es dabei Haftungsrisiken für den Verkäufer geben, wenn er die eingeschränkten Aufstellmöglichkeiten nicht explizit an den künftigen Besitzer weitergibt.
Technisch gesehen ist es allerdings nicht selbstverständlich, dass ein Tiny House diese Kräfte auch aushalten kann. So werden alle Rolling Tiny Houses grundsätzlich mit einem hochfesten Sicherheitsstahlrahmen produziert. Trotzdem kann auch ein solcher Stahlrahmen in der Windlastzone 4 durchaus bis zu 90 % beansprucht werden. Im Umkehrschluss heißt das allerdings auch, wenn derartige Kräfte mit einer Holzrahmenkonstruktion auf einem Tiny House-Trailer abgefangen werden sollten, müssten die verbauten Holzbalken und Verbindungen derart massiv sein, dass das maximal zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bei weitem überschritten werden würde und damit keine Straßenzulassung mehr möglich wäre. Straßenzugelassene Tiny Houses, die auch für Windlastzonen 3 und 4 ausgelegt sein sollen, benötigen somit immer einen hochfesten Sicherheits-Strahlrahmen, damit es beim Bauantrag keine Probleme gibt.
Siehe dazu auch Vorsicht beim Tiny House-Kauf!
Weblink zu diesem Artikel: „Was haben Tiny Houses mit Windlast zu tun?„