Die Zahl der Single-Haushalte steigt unentwegt: Rund 17,6 Millionen Menschen in Deutschland lebten im Jahr 2019 alleine in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus. Dabei ist der Anteil der Single-Haushalte zwischen 1991 und 2019 von 34 Prozent auf 42 Prozent gestiegen. In Hamburg sind es heute sogar schon 54 Prozent und Prognosen gehen davon aus, dass der Anteil der Single-Haushalte weiter steigen wird.
Junge Singles dominieren jedoch diese Gruppe nicht! Mehr als 80 Prozent der Single-Haushalte sind über 30, stehen mitten im Leben und haben oft gut bezahlte Jobs. Rund 34 Prozent der Alleinlebenden sind sogar älter als 64 Jahre.
Bemerkenswert ist zudem, dass Singles in der Regel in den eigenen vier Wänden – also Eigentumswohnungen oder sogar Einfamilienhäuser – leben.
Stellen wir diese Fakten weiteren Erkenntnissen gegenüber: Die durchschnittliche Wohnungsfläche pro Person liegt in Deutschland bei 47,6 m2. Das gilt allerdings nur selten für die 4,3 Millionen Singles in Deutschland, die verwitwet sind und in den ehemals gemeinsam genutzten Wohnungen und Häusern leben, und erst Recht nicht für die 1,1 Millionen „Single-Haushalte“, die tatsächlich verheiratet sind und sich lediglich eine zweite Wohnung leisten. Für einen Großteil dieser Single-Haushalte gilt immer öfter: Das Haus ist nach Auszug der Kinder schlichtweg zu groß geworden und das Grundstück bedarf einer so intensiven Pflege, dass viele Singles es nicht mehr – für wen auch? – zu betreiben und zu pflegen bereit sind.
Sprechen wir über neue Wohngebiete. Faktisch alle Kommunen in Deutschland leiden unter der Tatsache, dass Flächen für neue Wohnungen und Häuser kaum noch vorhanden sind. Kommunen, die noch das Glück haben, neue Wohngebiete ausweisen zu können, sind also aus höchst eigenem Interesse bestrebt, diese möglichst optimal zu nutzen.
Dabei gehen die Stadtplaner bei der Planung von Einfamilienhäusern von einer angenommenen Grundfläche des Wohnhauses von ca. 100 m2 aus. Berücksichtigt man dann die Abstandsflächen, die zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen, entstehen nahezu zwangsläufig Baugrundstücksgrößen von mindestens 400 bis 500 m2 und nicht selten sogar 700 und mehr Quadratmetern.
Tatsächlich kann sich kaum noch eine Kommune diesen Luxus des Flächenverbrauchs leisten und er korrespondiert tatsächlich auch gar nicht mit der Entwicklung der Haushalte zu immer mehr Single-Haushalten.
So darf heute davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von Wohnungen für Familien mittels Einfamilienhäusern viel zu kurz gesprungen ist. Diese Haustypen gibt es faktisch in jeder Gemeinde in Deutschland bereits überreichlich. Es leben nur immer mehr Singles und auch Pärchen in diesen Häusern und sie sind oftmals gar nicht so glücklich mit und in ihren großen Häusern und ihren großen Grundstücken.
Tatsächlich können sich immer mehr Singles und Pärchen in den besten Jahren – neudeutsch sprechen wir von „Best Agers“ – sehr gut vorstellen, ihr großes Haus zu verkaufen, um sich dann ein kleines Haus zu kaufen.
Was oftmals jedoch nicht in Frage kommt, ist die Etagenwohnung im dritten oder vierten Stock. Wer Jahre und Jahrzehnte auf der eigenen „Scholle“ gelebt hat, will auch weiterhin sein Eigenheim bewohnen – eben nur kleiner als bisher.
Das Problem ist nur: Bundesweit sind kleine Grundstücke von nur 200 oder 250 m2 absolute Mangelware und dass da drauf auch noch ein kleines oder gar winziges Wohngebäude errichtet werden kann, ist noch seltener. Aus kommunaler Sicht ergibt sich daraus eine selten spannende Logik:
Schaffen wir mehr Wohnraum für Singles und Pärchen,
dann gewinnen wir mehr Wohnraum für Familien!
Nun haben sich die heute so postmodern bezeichneten „Tiny Houses“ sehr nachhaltig weiterentwickelt und haben so gar nichts mit Wohnwagen oder auch nicht mit dem Bauwagen von Peter Lustig oder irgendwelchen alternativen Kommunen zu tun. Moderne Tiny Houses sind – wie jedes andere Wohngebäude auch – baugenehmigungspflichtig, erfüllen alle baustatischen und wärmeschutztechnischen Voraussetzungen, die für einen Neubau schlichtweg erfüllt werden müssen. So müssen Tiny Houses im Süden spezielle Statiken in Erdbebenzonen vorweisen und an den Nord- und Ostseeküsten besondere Statiken zu den herrschenden Windlastzonen.
Dass kleinere Häuser keineswegs Billighäuser sind, zeigt allein der Umstand, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards für die ökologische Nachhaltigkeit (siehe Gebäudeenergiegesetz vormals Energieeinsparverordnung) um so schwieriger zu erfüllen sind, je kleiner die Häuser und je dünner die Wände und Dämmungen sind.
Entsprechend müssen Tiny Houses heute wahre High-Tec-Bauten sein und der Vergleich zu kleinen PKWs, die zu einigermaßen akzeptablen Preisen trotzdem auch alle Umweltvorschriften erfüllen müssen, ist absolut naheliegend.
So machen erneuerbare Energien über Photovoltaik oder Solarthermie für einzelne Tiny Houses kaum einen Sinn, weil die Investitionen weder ökologisch noch ökonomisch sind und allein zur Erfüllung gesetzlicher Mindeststandards schlichtweg nicht geeignet erscheinen. Tiny House-Hersteller müssen sich also sehr genau überlegen und nicht selten umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreiben, um diese über die Hürde „Baugenehmigungsfähigkeit“ hinweggehoben zu bekommen.
Interessierten Kommunen, die für sich diesen Gordischen Knoten lösen wollen, steht damit die besondere Aufgabe ins Haus, ihren Stadtplanern zu erklären, dass sie nicht mehr mit 100 m2 umbauter Grundfläche für ein Wohnhaus sondern nur noch mit – sagen wir – 40 m2 rechnen müssen. Daraus ergeben sich dann zwangsläufig Grundstücksgrößen von nur noch 180 bis 250 m2, so dass die Zahl der Wohnhäuser, gemessen an den herkömmlichen Wohnhaus-Planungen, auf einmal verdreifacht werden kann. Somit können in einer Neubausiedlung nicht mehr 20 Einfamilienhäuser sondern 60 Single-Häuser begründet werden, die ihrerseits bis zu 60 größere Wohnungen und Wohnhäuser für Familien freigeben können.
Diese Logik gewinnt um so mehr Spannung und allgemeines Interesse, wie alle Beteiligten – Kommune, Familien und Singles – allesamt zufrieden sind und es geradezu eine echte Win-Win-Situation ergeben kann.
Nun lässt sich die Überplanung eines Neubaugebietes unter Berücksichtigung aller bau- und umwelttechnischen Anforderungen nicht einfach per Fingerschnipp realisieren, und ein neuer Bebauungsplan erfordert ohne Weiteres einen zeitlichen Rahmen von ein bis zwei Jahren. Aber bereits heute haben sich Kommunen in ganz Deutschland dieser Idee verschrieben und treiben die Entwicklung neuer Single-Haushalts-Wohnsiedlungen aktiv voran.
Dabei kommt der Rolling Tiny House GmbH mit Sitz in Neumünster, Schleswig-Holstein, eine besondere Bedeutung zuteil, weil sie als erster Tiny House-Hersteller in Europa ihre Tiny Houses on Wheels offiziell bis zur Baugenehmigungsreife entwickeln konnte. Denn nach wie vor gilt insbesondere der Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit gemäß Gebäudeenergiegesetz als eine für viele Hersteller schier unüberwindliche Hürde.
Bereits heute betreut und berät die Rolling Tiny House GmbH bundesweit zahlreiche Kommunen, Projektentwickler und private Investoren, wenn es darum geht, neue Wohnhäuser für reife Singles und Pärchen zu schaffen, die mit Freuden ihr großes Heim verlassen möchten, um in ein kleines Eigenheim ziehen zu dürfen.
Website Rolling Tiny House GmbH: www.rolling-tiny-house.de
Foto Plattenbau: © Andreas-Hermsdorf / pixelio