Tiny Houses sind winzige Wohngebäude und sollen helfen, die Wohnraumnot in Städten zu lindern. Das funktioniert allerdings nur unter einer Bedingung, die allerdings von vielen Grundstücksbesitzern leicht zu lösen wäre.
Sie sind klitzeklein, oftmals auf einem PKW-Anhänger aufgebaut, als reguläres Wohngebäude baugenehmigungsfähig und mit allem ausgerüstet, was jeder 1-Zimmer-Wohnung zur Ehre gereichen würde. Darüber hinaus liegen sie im Trend und die Nachfrage nach diesen kleinen Eigenheimen steigt rasant.
Allerdings liegt der größte Nachteil von Tiny Houses in ihrem hohen Flächenverbrauch je Wohneinheit, weshalb Mikrohäuser ihren Boom vornehmlich im ländlichen Bereich verzeichnen. Innerstädtisch wird allein schon aufgrund der hohen Grundstückspreise hoch und nicht weit gebaut. Und da Tiny Houses nicht stapelfähig sind, eignen sie sich grundsätzlich nicht für den innerstädtischen Bereich – von einer ganz besonderen Ausnahme abgesehen.
Tiny Houses bieten allerdings einige andere Vorteile, die den vermeintlichen Nachteil des Flächenverbrauchs mehr als nur kompensieren kann. Sie benötigen kein klassisches Fundament, können aufgrund ihrer Mobilität fast überall schnell und ohne schweres Gerät aufgestellt und auch wieder verlegt werden.
Damit nicht genug: ein straßenzugelassenes Tiny House ist ein sogenannter Hybrid: „Wohngebäude und Fahrzeug“ zugleich. Baurechtlich benötigen sie wie jedes stationäre Wohngebäude eine Baugenehmigung und unterliegen auch sonst allen damit verbundenen Vorgaben. Steuerlich werden sie allerdings als Fahrzeuge mit allgemeiner Straßenzulassung und KFZ-Brief behandelt.
Daraus ergibt sich eine besondere Perspektive für Grundstücksbesitzer, um brachliegende Baugrundstücke temporär bis zur endgültig geplanten Bebauung rentabel nutzen zu können. Statt aufwendiger Flächen- oder Punktfundamente können Schraubpfahlfundamente genutzt werden, die nach der Nutzung rückstandslos aus dem Boden herausgeschraubt und anderweitig weiterverwendet werden können.
Zudem können straßenzugelassene Mikrohäuser wie Fahrzeuge im Firmenfuhrpark mit Vorsteuerabzug erworben und mit attraktiven Abschreibungen betrieben werden. Da baugenehmigungsfähige Tiny Houses entsprechend werthaltig sind, können sie nach der temporären Nutzung sowohl in den Wiederverkauf gehen als auch an anderen Standorten weiter als Wohngebäude oder auch als begehrte Ferienhäuser genutzt werden. Da Tiny Houses grundsätzlich nur dann ein angenehmes Raumgefühl vermitteln, wenn sie mit einer maßgefertigten Möblierung ausgestattet werden, erfolgt die Vermietung grundsätzlich als vollmöbliertes 1-Zimmer-Wohnhaus. Als Zielgruppe stehen insbesondere Singles und Pärchen als Best Agers jenseits von 50 hoch im Kurs. Oftmals wurde das eigene Einfamilienhaus nach Auszug der Kinder verkauft und man wünscht sich ein arbeitsextensives Heim, das nach der längeren Urlaubsreise nicht aufwendig wieder hergerichtet werden muss.
Dass das Modell einer temporären Nutzung von brachliegenden Flächen mit Tiny Houses bereits in der Praxis angekommen ist, unterstreicht selbst der streitbare Tübinger Oberbürgermeister, Boris Palmer, der in seiner Stadt immerhin 540 innerstädtische nicht bebaute private Baugrundstücke identifiziert hat. Würde jedes unbebaute Grundstück für einige Jahre jeweils mit fünf Tiny Houses bebaut werden, ergäbe das eine reale Schaffung von 2.700 neuen Wohneinheiten. Für eine Stadt mit gerade einmal 90.000 Einwohnern könnte sich damit schon eine dramatische Perspektive ergeben, wie Boris Palmer folgerichtig ermittelt hat. Vergleichbare Zahlen könnte heute fast jede deutsche Kommune liefern.
Die Rolling Tiny House GmbH, Neumünster, ist einer der ersten Hersteller von baugenehmigungsfähigen Tiny Houses in Europa und betreut bereits bundesweit Kommunen und private Grundstücksbesitzer bei der Entwicklung von Tiny House-Siedlungen. „Für Kommunen bieten Tiny Houses einen unschätzbaren Vorteil: Bundesweit werden 41,6 % aller Haushalte von Singles bewohnt,“ so Rolling Tiny House-Geschäftsführer Peter L. Pedersen, „tatsächlich mangelt es ja keiner Kommune an großen Wohnungen für Familien, – es leben nur die falschen Menschen darin, die sich oftmals gerne verkleinern würden. Diese Menschen wollen aber nicht in die 4. Etage ziehen sondern auf ihrer „eigenen Scholle“ leben. Dann können Tiny Houses eine sinnvolle Alternative sein. Genau hier liegt das Marktpotential für eine temporäre Bebauung von Grundstücken mit Tiny Houses.“
Schon heute werden über 50 % aller produzierten Mikro-Wohngebäude für die gewerbliche Vermietung und Verpachtung produziert. Besitzer von brachliegenden Baugrundstücken können daher Tiny Houses sowohl aus Renditeerwägungen als auch im Sinne einer beachtenswerten Stadtentwicklung ernsthaft in Augenschein nehmen.
Dieser Artikel ist auch im Magazin „Mein Haus & Grund“, September 2021, erschienen.
Website Rolling Tiny House GmbH: www.rolling-tiny-house.de