Wir werden oft gefragt, worin eigentlich der Unterschied zwischen einem Wohnwagen und einem Tiny House besteht. Hier unsere Darstellung:
Wohnwagen
Ein Wohnwagen ist ein spezieller Anhänger, der möglichst leicht und für die regelmäßige Fortbewegung auf der Straße konstruiert ist. Zudem wird ein Wohnwagen mit spezieller Campingtechnik ausgerüstet, die es dem Urlauber ermöglicht, mit eigenen Bordmitteln selbst auf der Autobahn-Raststätte eine heiße Suppe herzurichten.
Eine typische Campingtechnik kann so aussehen:
– Wassertank mit spezieller Pumpenanlage. Achtung: kein Trinkwasser!
– Chemie- oder Trenntoilette für die Notdurft unterwegs.
– Gasheizung mit Propangasflaschen
– Gasherd in Verbindung mit Zwangsentlüftungen in Türen und Decken zur Abfuhr von giftigem Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Wohnwagen dürfen grundsätzlich ohne besondere Genehmigung auf speziell zugelassenen Flächen – sogenannten Sondergebieten für die Freizeitgestaltung (Campingplätze) gem. § 10 BauNVo – aufgestellt und zu Freizeitzwecken genutzt werden. Hingegen sind Wohnwagen nicht als reguläre Wohngebäude konzipiert, verfügen i.d.R. über keine Hausanschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser und erfüllen nicht den zwingend erforderlichen ökologisch-nachhaltigen Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (vormals Energieeinsparverordnung). Sofern ein Tiny House mit typischer Campingtechnik ausgerüstet ist und nicht über entsprechende Hausanschlüsse verfügt, kann auch ein Tiny House eher unter die Kategorie „Wohnwagen“ (oftmals auch als „Holzwohnwagen“ bezeichnet) fallen.
Mobilheime
sind teilmobile Freizeiteinrichtungen bzw. Wochenendhäuser, die ebenfalls für die Nutzung auf „Sondergebieten für die Freizeitgestaltung“ konzipiert sind. Sie werden zumeist auf einfachen Fahrgestellen und Noträdern aufgebaut, um sie für den Transport auf Schwerlast-Tiefladern ziehen zu können. Mobilheime erhalten grundsätzlich keine Straßenzulassung. Vergleichbar zu Wohnwagen sind auch Mobilheime i.d.R. mit typischer Campingtechnik bzw. bei Nutzung als Ferienhäuschen auch schon mit üblicher Haustechnik ausgerüstet.
Das Aufstellen von Mobilheimen auf Campingplätzen ist in den meisten Bundesländern grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn für das Gelände ein zusätzlicher Bebauungsplan existiert, in dem explizit die Flächen dafür ausgewiesen werden. In den Campingplatzverordnungen werden diese Flächen zumeist als „Wochenendplätze“ deklariert. Mobilheime sind – vergleichbar zu Wohnwagen – grundsätzlich nicht als reguläre Wohngebäude konzipiert.
Rolling Tiny Houses
Ein Rolling Tiny House ist als vollwertiges Wohngebäude konzipiert, das zugleich als „Anhänger mit Sonderaufbau“ straßenzulassungsfähig ist und grundsätzlich mit einem geeigneten PKW und entsprechender Führerscheinklasse (alt: Klasse 3, neu: BE) gezogen werden darf.
Ein solches Tiny House muss grundsätzlich mit den erforderlichen Unterlagen für ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren – u.a. Baustatik, Baubeschreibung, Nachweis, dass auch tatsächlich nach Baustatik gebaut wurde – ausgestattet und über regulären Hausanschlüsse für die öffentliche Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser versehen sein. Zudem sollte ein Tiny House die jeweils gültige Energieeinsparverordnung EnEV erfüllen.
Entsprechend verfügt ein Tiny-Wohnhaus nicht über Wasser- oder Abwassertanks sondern wird direkt an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Sofern kein Anschlusszwang an das öffentliche Abwassernetz vorgeschrieben ist, ist der Grunsstücksbesitzer verpflichtet eine zulassungspflichtige Hauskläranlage zu errichten. Chemie- oder Trenntoiletten sind entsprechend unnötig bzw. sogar kontraproduktiv.
Gasherde sind für Tiny Houses ebenfalls ungeeignet, da für einen solchen Betrieb stets Zwangsentlüftungen installiert sein müssen, die eine Einhaltung der Energieeinsparverordnung verhindern können.
Ein Tiny House ist somit „auf der Straße“ nicht funktionsfähig.
Rolling Bungalows und Rolling Tiny Katen
Ein „rangierfähigen“ Bungalows und Tiny Katen sind letztendlich komplett ausgestattete Fertighäuser. Als ostengünstige Alternative zu teuren Schwerlastkränen, mit denen die Minihäuser auf dem Baugrundstück aufgestellt werden müssen versehen wir unsere Modelle mit abnehmbaren Noträdern, damit sie mit schwerem Gerät vom Tieflader auf das Grundstück gezogen werden können. Grundsätzlich sind Rolling Bungalows und Rolling Tiny Katen vollwertige Wohngebäude, die als Erstwohnsitz genutzt werden dürfen, weil sie die Anforderungen an ein reguläres Baugenehmigungsverfahren erfüllen. Zu jedem Bungalow und jeder Tiny Kate gehört daher eine geprüfte Baustatik, eine Baubeschreibung und – ganz entscheidend – ein Wärmeschutznachweis gemäß EnEV/GEG, ohne die heute kein Wohnhaus mehr genehmigt wird. Das erfordert zwangsläufig eine deutlich bessere Dämmung als sie bei einfachen Wochenendhäuser wie z.B. Mobilheimen üblich sind. Fossile Brennstofe wie Öl oder Gas sind in energetisch und ökologisch nachhaltigen Mini-Wohngebäuden ein absolutes No Go. Oder ganz einfach ausgedrückt: Ein Rolling Bungalow und eine Rolling Tiny Kate gehört auf ein reguläres Baugrundstück, – für einen Campingplatz ist es hingegen viel zu schade.
Fazit
Wohnwagen sind grundsätzlich nicht als Wohngebäude konzipiert und dafür auch nicht geeignet. Tiny Houses, Bungalows und Tiny Katen sind hingegen echte Wohngebäude. Allerdings muss in jedem Falle darauf geachtet werden, ob das, was im Markt als „Tiny House“ bezeichnet wird, auch tatsächlich ein Wohngebäude ist oder ob es sich schlicht um einen Holz-Wohnwagen handelt. Deshalb können wir hier auch nur für unsere Modelle sprechen.
Tiny Houses sind für den „gelegentlichen Standortwechsel“ geeignet. Wer eine hohe Mobilität wünscht, greift auf einen Wohnwagen bzw. ein Wohnmobil zurück. Es gibt somit nicht das ultimative Universal-Gefährt für alle Lebenslagen sondern vielmehr empfiehlt es sich, von vornherein für sich selbst zu definieren, wofür und insbesondere wo es genutzt werden soll: Wohnwagen auf dem Campingplatz, Mobilheim auf dem Wochenendplatz oder eben ein Tiny House oder ein Bungalow auf dem Baugrundstück. Die große Besonderheit lautet allerdings, dass ein Rolling Tiny House auf allen Grundstücken – also Campinglatz, Wochenendplatz und Baugrundstück – genutzt werden kann und darf.
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