Stadtsitz Nürtingen, Baden-Württemberg

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Diese Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.

Tiny House Baugrundstücke. Die Stadt Nürtingen südöstlich von Stuttgart hat mehrere Tiny-House-Baugrundstücke ausgeschrieben, auf die sich jeder interessierte Tiny-House-Bauherr bewerben kann.

Die Stadt definiert das Projekt als „Wohn-Experiment“ und bietet in diesem Rahmen vier Grundstücke zur Miete für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren an. Die Grundstücke liegen in einem klassischen Wohngebiet auf einer Wiese, die temporär als Baugrund für dieses Wohn-Experiment zur Verfügung gestellt wird.

Die Stadt Nürtingen weist ausdrücklich darauf hin, dass der übliche Bauantragsweg erforderlich wird und für das gewünschte Tiny House alle baurehctlichen Anforderungen inklusive geprüfter Baustatik und Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz erfüllt werden müssen. Ausdrücklich weist die Stadt auf ihrer Website darauf hin, dass sie im Vorwege konkrete Informationen über das geplante Tiny House und dem Hersteller wünscht. Da alle Rolling Tiny House-Modelle auch alle baurechtlichen Bedingungen erfüllen, bietet sich damit für unsere Kunden ein besonderer Wettbewerbsvorteil. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Stadt Nürtingen nicht die Fehler anderer Kommunen wiederholt und konsequent auf die baurechtlichen Anforderungen Wert legt. Damit stellt die Stadt Nürtingen sicher, dass sich dieses Projekt auch als seriöses und solides Wohnprojekt entwickeln kann.

Der Bewerbungsbogen kann direkt von der Stadt-Website heruntergeladen werden.
Ebenso stehen die Ausschreibungsbedingungen online zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 12.12.2021. Die Flächen können dann bis Mitte 2022 zur Bebauung zur Verfügung stehen.

Hier die wesentlichen Anforderungen:

  • Maximal bebaubare Fläche: 35 m2 (inklusive Nebenanlagen und sonstigen Versiegelungen wie Terrasse)
  • Nutzung: Erstwohnsitz ist Voraussetzung, eine gewerbliche Nutzung ist untersagt
  • Pachtzins: bis 200 m2 = 200 € monatlich
    • Bauparzelle 1, 85 m2
    • Bauparzelle 2, 106 m2
    • Bauparzelle 3, 104 m2
    • Bauparzelle 4, 125 m2
  • Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser: verpflichtend, soll ab 1. Halbjahr 2022 zur Verfügung stehen
  • Bauverpflichtung: Ja, innerhalb eines Jahres. Die Errichtung bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Sollte die Bauverpfllichtung nicht erfüllt werden, muss die Parzelle kostenpflichtig an die Stadt zurücktransferiert werden.
  • Vefügbarkeit der Grundstücke ab voraussichtlich Mitte 2022 unter Berücksichtigung des erforderlichen Bauantragsverfahrens.

Geeignete Tiny House-Modelle:

  • Rolling Tiny Houses und Rolling Tiny Katen erfüllen baurechtlich und ausstattungsabhängig die hohen Ansprüche des Gebäudeenergiegesetzes GEG (vormals EnEV) für eine nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Rolling Tiny House GmbH tritt weder als gewerblicher Vermittler noch als Verkäufer der Grundstücke auf. Für alle Angaben ist der Grundstücksbesitzer selbst verantwortlich.

Gerne unterstützen wir unsere Rolling Tiny House-Kunden mit dem Ziel, ihre Chancen bei dieser Ausschreibung durch unsere baugenehmigungsfähigen Tiny Houses signifikant steigern zu können.

Interessenten vereinbaren bitte vorab einen persönlichen Termin bei einem unserer regionalen Servicepartner. Eine Besichtigung der Grundstücke wird dann für Sie von unserem Servicepartner vereinbart. Wir bitten ausdrücklich darum, von unangemeldeten Besuchen allein schon aufgrund der gebotenen Diskretion abzusehen.

Anmeldungen zur
Rolling-Tiny-House Präsentation finden Sie hier
Anfragen zum
Probewohnen im Rolling Tiny House hier
Wenn Sie ein anderes Grundstück suchen sollten, senden Sie uns bitte folgendes Formular
Anfrage für ein Tiny House-Grundstück.

Foto: Rolling Tiny House, 2021