Eine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen noch herabfallen kann. Dabei sind unter verkehrsüblichen Fahrzuständen durchaus auch Ausweichmanöver und Vollbremsungen zu verstehen. Die Rechtsprechung legt ALLEN beteiligten Personen Ladungssicherungspflichten auf.
So weit so gut. Was aber schon bei der Urlaubsbeladung von privaten PKW zu einem ernsthaften Problem werden kann, kann sich bei einem 3,5 Tonnen schweren Tiny House sehr schnell potenzieren.
Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften ist das Bundesamt für Güterverkehr – kurz: BAG -, die viele Verkehrsteilnehmer von den Autobahn-Parkplätzen kennen werden, wenn sie regelmäßig Straßenverkehrsteilnehmer zur Kontrolle herauswinken. Allerdings ist die BAG keineswegs nur für den gewerblichen sondern für den gesamten Güterverkehr auf der Straße zuständig. Tiny-House-Besitzer sind da ab und zu im Nachteil, weil sie auch dann herausgewunken werden, wenn die Beamten nur neugierig sind und auch einmal ein Tiny House von innen sehen wollen 🙂
Verantwortlich für die Ladungssicherung sind neben dem Fahrer auch der Kraftfahrzeughalter und – sofern vorhanden – der Transportunternehmer aber auch der Absender und der Verlader. Kleines Beispiel nebenbei: Selbst der Baumarkt-Mitarbeiter kann eine Mitverantwortung tragen, wenn er dem Kunden beim fehlerhaften Beladen seines Anhängers behilflich ist.
Ladungssicherungspflichten sind grundsätzlich zu erfüllen und gelten somit nicht nur für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Wer ohne vorschriftsmäßige Ladungssicherung fährt, handelt sich grundsätzlich mindestens einen Punkt in Flensburg sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Doch was ist eigentlich alles Ladung in einem Tiny House? Darunter versteht man faktisch alles, was nicht fest mit dem Fahrwerk verschraubt oder verschweißt ist und die Zertifizierung bei TÜV/DEKRA durchlaufen hat. Zur Ladung zählen also alle beweglichen Stühle, Tische, Sofas, Kommoden und Schränke aber auch das gesamte Tiny House, wenn es nicht fest mit dem Trailer verbunden ist und damit nicht an der Straßenzulassung teilgenommen hat.
Beginnen wir mit Ladungsteilen im Tiny House, um bei den Risiken und Gefahren vom Kleinen zum Großen zu kommen. Dafür müssen hoch belastbare Spanngurte verwendet werden, mit denen die Ladungsteile über massive Stahl-Zurrösen an der Tiny-House-Karosserie gesichert werden. Einfache Seile, Schnüre oder Taue sind dafür nicht geeignet. Die Zurrösen werden in der Regel mit zwei schweren Bolzen fest mit dem Stahlrahmen des Tiny House verschraubt. Eine Verschraubung in Holzbalken ist übrigens nicht zulässig.
Verfügt ein Tiny House nicht über geeignete Möglichkeiten zur Ladungssicherung, gibt es faktisch nur eine einzige Möglichkeit, ein Tiny House vorschriftsmäßig auf der Straße zu bewegen: Alle Ladungsteile müssen aus dem Tiny House entfernt und gesondert in einem Fahrzeug transportiert werden, das über geeignete Möglichkeiten zur Ladungssicherung verfügt.
Ein Hinweis außerhalb unseres Rolling-Tiny-House-Sicherheitskonzeptes: Falls das Tiny House selbst nicht über eine TÜV/DEKRA-Straßenzulassung verfügen sollte und vom Hersteller insgesamt als „Ladung“ deklariert wurde, haftet der Fahrer für alle Schäden, die dadurch im Straßenverkehr entstehen können, obwohl er nicht weiß, ob es überhaupt hält. Da es allerdings im Gegensatz zur fest verbauten Karosserie faktisch keine statische Berechnung der dynamischen Festigkeit geben kann, bewegt sich der Fahrer also fast immer im haftungstechnischen Blindflug. Tiny Houses als Ladung werden oftmals von holzverarbeitenden Handwerksbetrieben oder Heimwerkern propagiert, die selbst keine Zulassung zum Bau von straßenzugelassenen Karosserien vorweisen können.
Besitzer eines Rolling Tiny House fahren grundsätzlich auf der sicheren Seite. Ein Rolling Tiny House verfügt stets über eine TÜV- bzw. DEKRA-Zertifizierung. Der hochstabile Stahlrahmen ist für den Betrieb auf der Straße statisch berechnet und für die Befestigung von Zurrösen zur Ladungssicherung geeignet. Ein Rolling Tiny House kann daher jederzeit mit einem Ladungssicherungspaket als Sonderausstattung ausgerüstet werden. Dazu werden im Erdgeschoss bis zu sieben Zurrösen verbolzt. Die Zurrösen können entweder in einer vollverzinkten Version oder passend zur Wandfarbe lackiert geordert werden, damit sie sich harmonisch als Deko-Elemente in die Tiny House Athmosphäre einfügen können. Passend dazu werden mehrere hochfeste, acht Meter lange Spanngurte mit Ratsche geliefert. Die Spanngurte können dann also doppelt über die gesamte Tiny-House-Breite von 2,3 Metern gespannt werden.
Hier findet ihr ein kleines YouTube-Video zur richtigen Bedienung eines Spanngurtes mit Ratsche:
Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte, kann sich hier mit den rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherungspflichten befassen, je nachdem ob das Rolling Tiny House privat oder gewerblich eingesetzt wird:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- VDI Richtlinien 2700 Blatt 1 – ff
- DIN EN 12195 ff
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