Baukindergeld auch für Tiny Houses

Tiny House BaukindergeldDie Bundesregierung hat verein­bart, Familien bei der Eigentums­bildung zu unter­stützen. Danach soll ein Bau­kinder­geld von bis zu 12.000 Euro je Kind eingeführt werden, das ratierlich über einen Zeit­raum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Bau­kinder­geld soll bundes­weit gewährt werden und kann ab dem 18. September 2018 beantragt werden. Über die Förderung entscheidet die KfW-Bank.

Einen Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gelten noch weitere Bedingungen:  

  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind gibt.
  • Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.

Baukindergeld auch für Tiny Houses

Die Förderung über Baukindergeld wird also auch für ein Tiny House gelten können, wenn es legal als Wohnhaus genutzt werden soll. Der Anspruch gilt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen, die bis zum 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
Tiny Houses müssen also alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllen, damit eine Förderung möglich werden kann. Ein Rolling Tiny House wird grundsätzlich mit allen erforderlichen Unterlagen wie Bau- und Fahrzeugstatik, Baubeschreibung, ENEV-Berechnung bis hin zur Berechnung von Feuerstätte und Schornstein für die Betriebserlaubnis durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgeliefert.

Das Baukindergeld kann den Kreditrahmen erhöhen, da pro Kind monatlich 100 Euro mehr Tiny House Baukindergeldzur Verfügung stehen, es wird allerdings nicht als Eigenanteil auf den Tiny House-Kauf angerechnet.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn das erworbene Tiny House auch tatsächlich selbst genutzt wird. Sollte eine Vermietung geplant sein, so ist keine Förderung möglich.
Anträge auf Baukindergeld können innerhalb von drei Monaten nach Einzug online bei der KfW gestellt werden.

Ein schlüssel- und bezugsfertiges Rolling Tiny House für 45.815 € (Stand August 2018) kann also bei einem Kind zu über 25 % durch Vater Staat gefördert werden.

Familien in Bayern können sich besonders freuen. Denn hier gibt es einerseits einen erhöhten Baukindergeld-Zuschuss und andererseits kommen auch Kinderlose in den Genuss einer Förderung.

  • Baukindergeld-Aufstockung um zusätzlich bis zu 3.000 Euro pro Kind
  • Bayerische Eigenheimzulage als einmaliger Festbetrag: 10.000 Euro

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