Trailer

Rolling Tiny House TrailerRolling Tiny Houses werden grundsätzlich auf Rädern produziert. Allerdings gibt es je nach Modellreihe wichtige Unterschiede, die zu beachten sind. Wir unterscheiden dabei zwischen straßenzugelassenen Tiny Houses, die tatsächlich auf eigenen Rädern auf der Straße mit bis zu 80 km/h bewegt werden dürfen, und rangierfähigen Tiny Houses, bei denen die Rädern lediglich für eine einfache Verladung auf einen Tieflader und zum Bewegen auf dem Grundstück ausgelegt sind. Das spart zumeist den teuren Schwerlastkran. Nach dem Aufstellen können die Räder abgenommen und ggf. eingelagert werden.

Für unsere straßenzugelassenen Tiny Houses haben uns für eine modifizierte Version des zweiachsigen Modells des wohl führenden europäischen Herstellers von Tiny-House-Trailer entschieden. Mit einer Auflagefläche von 7,2 Metern zählt der Trailer zu den größten Modellen für Tiny Houses überhaupt.
Rolling Tiny House Trailer

Der Trailer ist im Vollbad feuerverzinkt und verfügt über einen sehr verwindungssteifen Rahmen sowie Achsen und Auflaufeinrichtungen des deutschen Qualitätsherstellers KNOTT. Zudem modifizieren wir die Radkästen durch eine innenliegende Stahlverkleidung, die Beschädigungen des Tiny House-Aufbaus durch Steinschlag während der Fahrt vermeiden helfen soll.

Und ganz wichtig: Da zur Zeit kein einziger europäischer Tiny-House-Trailer-Hersteller eine geprüfte Statik mitliefert, haben wir unsere Statiker damit beauftragt, eigene Statiken zu erstellen. Der Grund ist einfach erklärt: Ohne Statik gibt es keine Baugenehmigung für ein Tiny House als legal genutztes Wohngebäude. Das gilt eben nicht nur für den „Aufbau“ sondern auch für den „Unterbau“. Fragen Sie einmal Ihren Architekten.

Mit nur 685 kg Gesamtgewicht zählt unser Trailer zu den „Leichtgewichten“ unter den Tiny House-Trailern. Das bedeutet für uns mehr Spielraum beim Tiny House-Aufbau.

Die niedrige Auflagefläche von nur 44 cm bietet uns die Möglichkeit für mehr Deckenhöhe im Schlafloft. Immerhin ist die maximal zulässige Gesamthöhe im Sinne der Straßenverkehrsordnung auf vier Meter begrenzt. 

Unsere rangierfähigen Bungalows und Tiny Katen sind hingegen nicht für den Straßenbetrieb ausgelegt, sind dafür aber für dramatisch höhere Gewichte bis zu 12 Tonnen ausgelegt. Und im Gegensatz zu vielen anderen Herstellern, kaufen wir unsere Fahrgestelle nicht fremd ein sondern produzieren diese selbst. Auf diese Weise können wir völlig neue und eigenständige Konstruktionen realisieren, die sonst gar nicht mehr wären. Sie werden mit einem korrusions- und witterungsbeständigen Anstrich versehen und sind so ein Garant für eine langfristige Haltbarkeit Ihres Tiny House.

 

Unsere Rolling Bungalows können zudem mit demontierbaren Kranhaken in der Dachkonstruktion ausgestattet werden.

Letztendlich sind allerdings alle Tiny Houses in erster Linie baugenehmigungsfähige Wohnhäuser und erst in zweiter Linie „verlegefähig“. Tiny Houses sind aber grundsätzlich nicht als Wohnwagen, mit dem man regelmäßig in den Urlaub fährt, geeignet. Hier eine kleine Tabelle, in der wir die Unterschiede verdeutlichen möchten:

  Straßenzulassung rangierfähig demontierbare Kranhaken Tieflader ohne Sondertransport Tieflader mit Sondertransport
Rolling Tiny House
Rolling Bungalow
Rolling Tiny Kate