Baufinanzierungsservice

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, ein Rolling Tiny House zu finanzieren. Dafür bieten sich im Wesentlichen zwei Lösungswege an:

  • Finanzierung als Mobilie
  • Baufinanzierung als Immobilie

Aufgrund des relativ überschaubaren Beleihungsvolumens für ein Tiny House bieten Finanzierer durchaus auch Finanzierungen bis zu 100 % an, – eine angemessene Bonität natürlich immer vorausgesetzt.

Anders als bei der Finanzierung als Mobilie bieten Baufinanzierungen bzw. Hypothekendarlehen deutlich günstigere Zinskonditionen und individuell planbare Laufzeiten sogar über 20 Jahre hinweg. Das kann ja durchaus Sinn machen, sein eigenes Wohnhaus zum Beispiel über 20 Jahre zu finanzieren, weil Miete ja auch langfristig bezahlt wird und eine Baufinanzierung genau der Ersatz für die Miete sein soll. Der Unterschied ist nur, dass die Miete am Ende des Monats abgewohnt wurde und man nichts besitzt und bei einer langfristigen Baufinanzierung jeden Monat einen kleinen Betrag in sein eigenes Immobilieneigentum investiert. Das gilt für große wie für kleine Wohnhäuser gleichermaßen.

Und dann sollte man ganz genau auf die Zinskonditionen achten: wirklich günstige Hypothekenzinsen gibt es nur für baugenehmigungsfähige Energieeffizienz-Tiny Houses. Ohne Baugrundstück und ohne baugenehmigungsfähiges Tiny House bleibt nur ein teurer Mobilien- bzw. Verbraucherkredit. Und ganz wichtig: Allein ein schöner Produktname wir „Tiny House Kredit“ heißt noch gar nichts. Technisch gesehen gibt es nur zwei Finanzierungsarten: Mobilien- oder Verbraucherkredite und Immobilienkredite – egal wie schön der Produktname klingen mag, den sich eine Bank ausgedacht hat.

Und dann gibt es noch zwei ganz wichtige Unterscheidungskriterien:

  • mit einem Hypothekendarlehen kann nicht nur das Tiny House selbst sondern auch das Grundstück und alle Nebenkosten finanziert werden. Das klappt bei einem Mobilienkredit überhaupt nicht.
  • Und bei einem Mobilienkredit muss die Bonität deutlich besser als bei einem Hypothekendarlehen sein. Das liegt daran, dass die Bank ein Tiny House ohne Baugrundstück und ohne Baugenehmigung nicht als richtiges Wohnhaus akzeptiert. Und egal, ob jemand jetzt trotzdem darin wohnt, – die Bank kalkuliert trotzdem noch eine Miete für eine „richtige“ Wohnung mit ein, so dass man ein deutlich höheres Einkommen nachweisen muss, um einen Mobilienkredit zu erhalten. Bei einem Hypothekendarlehen genügt eben die Grundschuldeintragung auf das Baugrundstück. Hier liegt ja auch der Grund, weshalb „gemietete Baugrundstücke“ nur für Menschen interessant sind, die alles bar bezahlen können und keinen Kredit benötigen. Für alle Anderen, die einen Kredit benötigen, kommen gemietete Grundstücke eben extrem teurer.

Die Errichtung eines Rolling Tiny House kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG gefördert NICHT werden. Die aktuelle BAG-Förderung für „EH40 NH“ steht für Mikrohäuser nach heutigem Stand der Technik in keinem ökologisch und ökonomisch vertretbaren Nutzen.
Siehe auch unseren FAQ-Beitrag „Wie kann ich mein Tiny House finanzieren?„.

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